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BSG, 07.03.1962 - 9 RV 1058/58 |
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- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus BSG, 07.03.1962 - 9 RV 1058/58
In Anlehnung an das BSG 1, 72 habe das LSG die Unmittel- Lbarkeit der Kriegseinwirkung verneint; das Funkgertät sei -i - 4. - BSG, 07.11.1957 - 8 RV 1159/55
Auszug aus BSG, 07.03.1962 - 9 RV 1058/58
tretenen Erfolg (Verletzung des Klägers) ursächlich War " (v'gl° Haueisen in JZ 1961 SO 9-12)° Im vorliegenden Fall haben drei Bedingungen zum Unfall des Klägers geführt: Die Herauegabe des Funkgeräte an den Kläger, die im Funkgerät eingebaute und noch wirksame Sprengladung sowie das Verhalten des Klägers durch 1 Zerlegen des Funkapparates° Selbst wenn der Beschädigte und andere verantwortliche Personen schuldhaft gehandelt haben, kann bei Abwägung der einzelnen zur Verletzung führenden Bedingungen doch der kriegseigentümliche Gefahrenbereich des Funkgeräte so überwiegen, daß darin " allein die wesentliche Bedingung zum Erfolg und damit die Ursache im Sinne des 5 1 und % 5 BVG gesehen werden f muß (BSG 6, 102, 188;… SozR BVG @ 5 Blo Ca 15 Nr° 29; Entscheidung des erkennenden Senats vom 51° März 1960 RV 796/56 -)" Um die wirksamste.